Landgericht Dortmund, 2021-06-07, 9 T 126/21

9 T 126/21Kantonsgericht07.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 126/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-07

Aktenzeichen: 9 T 126/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0607.9T126.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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