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9 T 126/21•Landgericht Dortmund, 2021-06-07, 9 T 126/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-07
Aktenzeichen: 9 T 126/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0607.9T126.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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