Landgericht Dortmund, 2021-05-20, 9 T 112/21

9 T 112/21Kantonsgericht20.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 112/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 9 T 112/21

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0520.9T112.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 25.02.2021 wird abgeändert.

Die Sachverständigenvergütung für den Beteiligten zu 1) wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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