projekte
9 T 112/21•Landgericht Dortmund, 2021-05-20, 9 T 112/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-20
Aktenzeichen: 9 T 112/21
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0520.9T112.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 25.02.2021 wird abgeändert.
Die Sachverständigenvergütung für den Beteiligten zu 1) wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.