Landgericht Dortmund, 2021-05-12, 18 O 20/19

18 O 20/19Kantonsgericht12.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 20/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 18 O 20/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0512.18O20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.12.2020 von der Beklagten

2.532,50 EUR - zweitausendfünfhundertzweiunddreißig Euro und fünfzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 02.03.2021 an die Klägerin zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

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