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12 O 294/20•Landgericht Dortmund, 2021-03-26, 12 O 294/20
12 O 294/20Kantonsgericht26.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-26
Aktenzeichen: 12 O 294/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0326.12O294.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.484,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A 4 Limousine mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer F-01.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs Audi A 4 Limousine mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer F-01 in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.358,86 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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