Landgericht Dortmund, 2021-03-04, 4 O 152/19

4 O 152/19Kantonsgericht04.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 152/19 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-04

Aktenzeichen: 4 O 152/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0304.4O152.19.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 630 a

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle auf das Fehlverhalten der Beklagten anlässlich des Sturzereignisses vom 18.07.2017 zurückzuführenden künftigen materiellen und – soweit nicht vorhersehbar – immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit sie nicht auf Dritte, insbesondere Versicherungen und Sozialversicherungsträger übergegangen sind und übergehen werden.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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