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4 Ds 340/20•Landgericht Dortmund, 2021-02-05, 4 Ds 340/20
4 Ds 340/20Kantonsgericht05.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 4 Ds 340/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0205.4DS340.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Angeklagte wird wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 265 a, 248 a, 53 StGB.
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