Landgericht Dortmund, 2021-01-25, 39 Ks 10/18

39 Ks 10/18Kantonsgericht25.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 39 Ks 10/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-25

Aktenzeichen: 39 Ks 10/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0125.39KS10.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Von dieser Freiheitsstrafe gelten vier Jahre und sechs Monate als vollstreckt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften: § 211 StGB

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