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9 T 461/20•Landgericht Dortmund, 2021-01-18, 9 T 461/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-18
Aktenzeichen: 9 T 461/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0118.9T461.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 22. Juli 2020 wird abgeändert.
Der Beteiligten zu 1) ist die Zahlung der D1-AG aus der Berufsunfähigkeitsversicherung 00 000 000 0 in Höhe von 2.785,54 € pfandfrei zu belassen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.785,54 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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