Landgericht Dortmund, 2021-01-18, 9 T 461/20

9 T 461/20Kantonsgericht18.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 461/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-18

Aktenzeichen: 9 T 461/20

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2021:0118.9T461.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 22. Juli 2020 wird abgeändert.

Der Beteiligten zu 1) ist die Zahlung der D1-AG aus der Berufsunfähigkeitsversicherung 00 000 000 0 in Höhe von 2.785,54 € pfandfrei zu belassen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.785,54 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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