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36 KLs 22/20•Landgericht Dortmund, 2020-11-12, 36 KLs 22/20
36 KLs 22/20Kantonsgericht12.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 36 KLs 22/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1112.36KLS22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs.1, Abs.8 Nr.1, Abs.9, 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 2, 21, 49, 52, 53 StGB.
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