Landgericht Dortmund, 2020-11-06, 36 KLs 24/20

36 KLs 24/20Kantonsgericht06.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 36 KLs 24/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-06

Aktenzeichen: 36 KLs 24/20

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1106.36KLS24.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 36. große Strafkammer - Jugendkammer -

Tenor

Der Angeklagte T1 wird wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl in 7 Fällen, wobei es in 4 Fällen beim Versuch geblieben ist, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte T1 freigesprochen.

Der Angeklagte T2 wird wegen schweren Bandendiebstahls in 20 Fällen, in 19 Fällen hiervon jeweils tateinheitlich mit schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl, wobei es in 7 Fällen beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte T3 wird wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl in 6 Fällen, wobei es in 3 Fällen beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Der Angeklagte T4 wird wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr , deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen eigenen Auslagen. Soweit der Angeklagte T1 freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs.1, Abs.2, 244 Abs.1 Nr.2, Nr.3, Abs.4, 244a, 22, 23, 52, 53 StGB, 1, 105 ff. JGG

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