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4 T 1/20•Landgericht Dortmund, 2020-11-04, 4 T 1/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: 4 T 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1104.4T1.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 630 a
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 28.10.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 14.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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