projekte
17 S 193/20•Landgericht Dortmund, 2020-10-30, 17 S 193/20
17 S 193/20Kantonsgericht30.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 17 S 193/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1030.17S193.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.