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3 O 563/19•Landgericht Dortmund, 2020-09-04, 3 O 563/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 3 O 563/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0904.3O563.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von 16.000,00 € tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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