Landgericht Dortmund, 2020-08-19, 10 O 19/19

10 O 19/19Kantonsgericht19.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 10 O 19/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-19

Aktenzeichen: 10 O 19/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0819.10O19.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,00 € (i.W.: sechstausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.537,36 € (i.W.: eintausendfünfhundertsiebenunddreißig 36/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.358,86 € (i.W.: eintausenddreihundertachtundfünfzig 86/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 56 % der Beklagte und 44 % der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für den Kläger ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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