Landgericht Dortmund, 2020-07-09, 2 O 89/18

2 O 89/18Kantonsgericht09.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 89/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-09

Aktenzeichen: 2 O 89/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0709.2O89.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin nach einem Streitwert von bis zu 5.400,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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