Landgericht Dortmund, 2020-06-25, 2 O 220/19

2 O 220/19Kantonsgericht25.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 220/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-25

Aktenzeichen: 2 O 220/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0625.2O220.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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