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7 O 185/15•Landgericht Dortmund, 2020-05-20, 7 O 185/15
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 7 O 185/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0520.7O185.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2762,11 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtskraft dieses Urteils sowie weitere 261,30 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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