Landgericht Dortmund, 2020-05-14, 2 O 191/19

2 O 191/19Kantonsgericht14.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 191/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-14

Aktenzeichen: 2 O 191/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0514.2O191.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von 7.829,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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