Landgericht Dortmund, 2020-03-06, 4 O 387/18

4 O 387/18Kantonsgericht06.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 387/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-06

Aktenzeichen: 4 O 387/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0306.4O387.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.158,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2019 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs N1 Cabriolet 2.0 TDI S-Line Xenon, FIN (F01) an die Beklagte.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 bezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45% und die Beklagte 55%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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