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21 O 348/17•Landgericht Dortmund, 2020-03-02, 21 O 348/17
21 O 348/17Kantonsgericht02.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-02
Aktenzeichen: 21 O 348/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0302.21O348.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags.
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