Landgericht Dortmund, 2020-03-02, 21 O 348/17

21 O 348/17Kantonsgericht02.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 348/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-02

Aktenzeichen: 21 O 348/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0302.21O348.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags.

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