Landgericht Dortmund, 2020-02-21, 3 O 356/19

3 O 356/19Kantonsgericht21.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 356/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-21

Aktenzeichen: 3 O 356/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0221.3O356.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von bis zu 19.000,00 € trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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