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16 O 114/17•Landgericht Dortmund, 2020-02-20, 16 O 114/17
16 O 114/17Kantonsgericht20.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 16 O 114/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0220.16O114.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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