Landgericht Dortmund, 2020-02-14, 36 KLs 28/19

36 KLs 28/19Kantonsgericht14.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 36 KLs 28/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-14

Aktenzeichen: 36 KLs 28/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0214.36KLS28.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 36. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Die in dem Zeitraum vom 21.05.2019 bis 04.06.2019 in Österreich erlittene Untersuchungshaft wird im Maßstab 1:1 angerechnet.

Die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 362,56 Euro wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften : §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30a Abs.1 BtMG, 25 Abs. 2, 51, 52, 73c, StGB

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