Landgericht Dortmund, 2020-02-06, 18 O 58/19

18 O 58/19Kantonsgericht06.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 58/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-06

Aktenzeichen: 18 O 58/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0206.18O58.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 € (i. W.: viertausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.05.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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