Landgericht Dortmund, 2020-01-23, 11 S 79/18

11 S 79/18Kantonsgericht23.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 79/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-23

Aktenzeichen: 11 S 79/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0123.11S79.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 26.09.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.505,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.12.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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