Landgericht Dortmund, 2020-01-15, 8 O 28/18 [Kart]

8 O 28/18 [Kart]Kantonsgericht15.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 28/18 [Kart] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-15

Aktenzeichen: 8 O 28/18 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0115.8O28.18KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 06.03.2019 bleibt aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung eben dieser Sicherheit aufrechterhalten werden.

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