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8 O 28/18 [Kart]•Landgericht Dortmund, 2020-01-15, 8 O 28/18 [Kart]
8 O 28/18 [Kart]Kantonsgericht15.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 8 O 28/18 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0115.8O28.18KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 06.03.2019 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung eben dieser Sicherheit aufrechterhalten werden.
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