Landgericht Dortmund, 2020-01-07, 7 O 117/18

7 O 117/18Kantonsgericht07.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 117/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-07

Aktenzeichen: 7 O 117/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0107.7O117.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

werden die Kosten des Rechtsstreits zu 2/5 und dem Beklagten und zu 3/5 dem Kläger auferlegt; in diesem Umfang trägt der Kläger auch die Kosten der Streithelfer.

Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

Für den Rechtsstreit: 53.141 €.

Für den Vergleich: 57.960,25 €

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