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32 KLs 36/19•Landgericht Dortmund, 2020-01-07, 32 KLs 36/19
32 KLs 36/19Kantonsgericht07.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 32 KLs 36/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0107.32KLS36.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Diebstahls in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften :
§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, 53 StGB
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