4 O 385/18•Landgericht Dortmund, 2019-10-11, 4 O 385/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 385/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 4 O 385/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1011.4O385.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 1006
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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