Landgericht Dortmund, 2019-08-07, 37 KLs 5/19

37 KLs 5/19Kantonsgericht07.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 37 KLs 5/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-07

Aktenzeichen: 37 KLs 5/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0807.37KLS5.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Diebstahls in sechs Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Es wird der Vorwegvollzug von einem Jahr und sechs Monaten der Gesamtfreiheitsstrafe angeordnet.

Die erlittene Untersuchungshaft wird auf die vorweg zu vollziehende Freiheitsstrafe angerechnet.

Gegen den Angeklagten wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.600,00 € angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, §§ 242, 243 Abs.1 Sätze 1, 2 Nr. 1, 3, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1, §§ 21, 25 Abs. 2, §§ 46b, 49 Abs. 1, §§ 52, 53, 54, 64, 67 Abs. 2 Sätze 2, 3, §§ 73, 73c, 73d StGB.

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