34 Qs 28/19•Landgericht Dortmund, 2019-06-12, 34 Qs 28/19
Landgericht Dortmund, 2019-06-12, 34 Qs 28/19
34 Qs 28/19Kantonsgericht12.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 34 Qs 28/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-12
Aktenzeichen: 34 Qs 28/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0612.34QS28.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. große Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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