3 O 170/18•Landgericht Dortmund, 2019-02-22, 3 O 170/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 170/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-22
Aktenzeichen: 3 O 170/18
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0222.3O170.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag mit der Kontonummer ###### vom 17.02.2009, Nettodarlehenssumme 100.000,00 €, ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 07.06.2016 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 95.000,00 € trägt die Beklagte.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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