Landgericht Dortmund, 2019-02-22, 3 O 170/18

3 O 170/18Kantonsgericht22.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 170/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-22

Aktenzeichen: 3 O 170/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0222.3O170.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag mit der Kontonummer ###### vom 17.02.2009, Nettodarlehenssumme 100.000,00 €, ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 07.06.2016 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 95.000,00 € trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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