Landgericht Dortmund, 2018-09-24, 3 O 18/18

3 O 18/18Kantonsgericht24.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 18/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-24

Aktenzeichen: 3 O 18/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0924.3O18.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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