Landgericht Dortmund, 2018-02-22, 18 O 71/17 AktE

18 O 71/17 AktEKantonsgericht22.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 71/17 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-22

Aktenzeichen: 18 O 71/17 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0222.18O71.17AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 4.10.2017 auf Feststellung, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden ist, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

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