18 O 71/17 AktE•Landgericht Dortmund, 2018-02-22, 18 O 71/17 AktE
Landgericht Dortmund, 2018-02-22, 18 O 71/17 AktE
18 O 71/17 AktEKantonsgericht22.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 71/17 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-22
Aktenzeichen: 18 O 71/17 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0222.18O71.17AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag des Antragstellers vom 4.10.2017 auf Feststellung, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bilden ist, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
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