Landgericht Dortmund, 2018-02-08, 11 S 67/17

11 S 67/17Kantonsgericht08.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 67/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-08

Aktenzeichen: 11 S 67/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0208.11S67.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel (4 C 194/16) vom 18.07.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.100,00 EUR festgesetzt.

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