36 KLs 46/17•Landgericht Dortmund, 2018-02-07, 36 KLs 46/17
Landgericht Dortmund, 2018-02-07, 36 KLs 46/17
36 KLs 46/17Kantonsgericht07.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 36 KLs 46/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-07
Aktenzeichen: 36 KLs 46/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0207.36KLS46.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
§§ 30a Abs. 1 BtMG, 53 StGB, 17 Abs. 2 BZRG
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