Landgericht Dortmund, 2018-01-29, 9 T 41/18

9 T 41/18Kantonsgericht29.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 41/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-29

Aktenzeichen: 9 T 41/18

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0129.9T41.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 8. Dezember 2017 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 24. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Entscheidung im Beschwerdeverfahren ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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