Landgericht Dortmund, 2017-07-13, 16 O 47/16

16 O 47/16Kantonsgericht13.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 47/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-13

Aktenzeichen: 16 O 47/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0713.16O47.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 10.11.2016 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf hinsichtlich der Kosten nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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