2 O 454/16•Landgericht Dortmund, 2017-07-12, 2 O 454/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 454/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-12
Aktenzeichen: 2 O 454/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0712.2O454.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Darlehensverbindlichkeiten für das Darlehen mit der D AG, B-Straße, T, vom ##./##.##.####, Vertrags-Nr. ##########, Konto: IBAN: DE###### in Höhe von 61.888,41 € freizustellen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlich entstandenen Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 989,13 € freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 61.888,00 €.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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