Landgericht Dortmund, 2017-07-11, 1 S 282/16

1 S 282/16Kantonsgericht11.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 282/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-11

Aktenzeichen: 1 S 282/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0711.1S282.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Marl vom 20.06.2016 – 34 C 34/15 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 218,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2015 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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