Landgericht Dortmund, 2017-06-14, 1 S 62/16

1 S 62/16Kantonsgericht14.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 62/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-14

Aktenzeichen: 1 S 62/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0614.1S62.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund – Az.: 412 C 4909/15 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause I-Straße in E im 1. Obergeschoss, 1. Wohnung von links, bestehend aus 2,5 Zimmern, Küche, Bad, Diele, Flur (49,59 m2) nebst Kellerräumen geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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