Landgericht Dortmund, 2017-01-10, 1 S 199/16

1 S 199/16Kantonsgericht10.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 199/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-10

Aktenzeichen: 1 S 199/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0110.1S199.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1, Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gladbeck vom 27.04.2016 – Az. 51 C 4/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.903,00 € nebst Zinsen i. H. v. 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage ab- und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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