1 S 38/15•Landgericht Dortmund, 2016-12-22, 1 S 38/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 38/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-22
Aktenzeichen: 1 S 38/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1222.1S38.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 2/12) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten für die Rechtsbeschwerde werden dem Kläger auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.970.00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.