1 S 34/15•Landgericht Dortmund, 2016-12-22, 1 S 34/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 34/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-22
Aktenzeichen: 1 S 34/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1222.1S34.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers zu 1. gegen das am 15.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 29/12) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.587,80 € festgesetzt.
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