Landgericht Dortmund, 2016-12-22, 1 S 34/15

1 S 34/15Kantonsgericht22.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 34/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-22

Aktenzeichen: 1 S 34/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1222.1S34.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers zu 1. gegen das am 15.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 29/12) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.587,80 € festgesetzt.

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