Landgericht Dortmund, 2016-12-22, 1 S 33/15

1 S 33/15Kantonsgericht22.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 33/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-22

Aktenzeichen: 1 S 33/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1222.1S33.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 48/09) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.