13 O 10/02•Landgericht Dortmund, 2016-12-22, 13 O 10/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 10/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-22
Aktenzeichen: 13 O 10/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1222.13O10.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.692.800,57 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz für den Zeitraum vom 10.07.1996 bis zum 31.12.1998, in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum vom 01.01.1999 bis zum 06.02.2002 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 % und die Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 8.160.985,00 Euro festgesetzt.
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