Landgericht Dortmund, 2016-12-21, 3 O 110/16

3 O 110/16Kantonsgericht21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 110/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-21

Aktenzeichen: 3 O 110/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1221.3O110.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits aus einem Streitwert von bis zu 6000 EUR.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden.

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