Landgericht Dortmund, 2016-12-09, 3 O 569/15

3 O 569/15Kantonsgericht09.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 569/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-09

Aktenzeichen: 3 O 569/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1209.3O569.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 04.11.2006 zur Vertragsnummer ###### über einen Nennbetrag von 150.000,00 € durch die mit anwaltlichem Schreiben vom 22.06.2015 erfolgte Widerrufserklärung in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 80.000,00 €.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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