3 O 569/15•Landgericht Dortmund, 2016-12-09, 3 O 569/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 569/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 3 O 569/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1209.3O569.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Es wird festgestellt, dass der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 04.11.2006 zur Vertragsnummer ###### über einen Nennbetrag von 150.000,00 € durch die mit anwaltlichem Schreiben vom 22.06.2015 erfolgte Widerrufserklärung in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist.
2.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 80.000,00 €.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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