9 T 631/16•Landgericht Dortmund, 2016-12-08, 9 T 631/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 631/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-08
Aktenzeichen: 9 T 631/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1208.9T631.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 5. Oktober 2016 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.
Die Sachverständigenentschädigung für den Beteiligten zu 1) wird auf 824,91 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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