Landgericht Dortmund, 2016-12-08, 9 T 631/16

9 T 631/16Kantonsgericht08.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 631/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-08

Aktenzeichen: 9 T 631/16

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1208.9T631.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 5. Oktober 2016 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.

Die Sachverständigenentschädigung für den Beteiligten zu 1) wird auf 824,91 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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