Landgericht Dortmund, 2016-10-31, 7 O 349/15

7 O 349/15Kantonsgericht31.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 349/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-31

Aktenzeichen: 7 O 349/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:1031.7O349.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.